Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) in einem Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen. Nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)
Schon 2019 war die Gemeinschaft dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum der Wohnungen bauen zu lassen. Dieses Urteil ist rechtskräftig - unklar ist allerdings, was genau dazugehört. Die Kläger wollen auch Zwischenwände, Heizkörper, Leitungen und Elektroinstallationen von der Eigentümergemeinschaft bauen lassen. Das lehnte diese aber ab. Nun soll der BGH entscheiden.