Karlsruhe

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Kräne auf einer Baustelle

Nach Pleite von Bauträger: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen errichten

Auf einer Baustelle in Nordrhein-Westfalen müssen trotz der Insolvenz des Bauträgers zwei noch unfertige Dachgeschosswohnungen fertiggestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muss auch nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Zentralheizung errichten lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Es kommt nicht darauf an, was genau zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört. (Az. V ZR 219/24)
Justitia

Entlassung von früherer JA-Funktionärin aus Rechtspflegeausbildung rechtens

Die Entlassung einer Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst rechtens. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies ihren Eilantrag gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Frau habe ihre Ernennung "durch eine arglistige Täuschung" über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, hieß es.
Baustelle

BGH urteilt über Weiterbau von Dachgeschosswohnungen nach Pleite von Bauträger

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) in einem Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen. Nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)