Knapp eindreiviertel Jahre nach dem Mordurteil des Landgerichts Hanau gegen eine mutmaßliche Sekten-Chefin im Prozess um einen in einem Sack erstickten Jungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung aufgehoben. Mit einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss sei das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen worden, teilte das Landgericht Hanau am Montag mit. Demnach hätte sich die Strafkammer aus Sicht der Bundesrichter eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es sich «um eine Tötungshandlung durch aktives Tun oder eine solche durch Unterlassen handelte».