Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Hessen überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (09.30 Uhr) das Urteil gegen den Narkosearzt. Die Verhandlung findet in Karlsruhe statt. Die Vierjährige starb im September 2021 wegen eines verunreinigten Narkosemittels, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden. (Az. 2 StR 277/25)
Das Landgericht Frankfurt am Main sah als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet hatte. Es verurteilte ihn im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft und verhängte ein Berufsverbot von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH. Sie will erreichen, dass der Mann wegen Mordes verurteilt wird und das Berufsverbot länger besteht.
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