Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend
Verfügt ein Richter, dass Prozessbeteiligte bei der Berichterstattung verpixelt werden müssen, müssen sich Medien laut einem Urteil aus Hessen daran halten. Ein Medienunternehmen, das Bilder eines Angeklagten entgegen einer solchen Anordnung zur Anonymisierung unverpixelt veröffentlicht, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angeklagten, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. (Az.: 2-03 O 144/26)