Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord
Im wohl ersten wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen geführten Prozess hat das Landgericht Frankfurt am Main die Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Die sechs Männer sollen zwischen fünf Jahren sowie 13 Jahren und neun Monaten in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Wegen versuchten Mordes wurden sie aber nicht schuldig gesprochen.