Landgericht Frankfurt

Artikel zu: Landgericht Frankfurt

Justitia

Urteil: Chinese darf in Bericht über Diasporapolitik namentlich genannt werden

Ein gebürtiger Chinese darf einer Gerichtsentscheidung aus Hessen zufolge in einem wissenschaftlichen Bericht einer deutschen Stiftung über die chinesische Diasporapolitik namentlich genannt werden. In der Öffentlichkeit gebe es ein großes politisches Interesse an einer möglichen Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Bild Chinas in Deutschland, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Der Antragsteller scheiterte mit seiner Unterlassungsklage. (Az.: 16 W 52/25)