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Prozess um Kosten für Gutachter Jörg Kachelmann erstreitet Schadenersatz von Ex-Geliebter

Es ging um Kosten für Gutachten, mit denen sich Jörg Kachelmann einst gegen den Vergewaltigungsvorwurf seiner Ex-Geliebten verteidigte. Jetzt hat ein Gericht in Frankfurt entschieden: Die Frau muss dafür zahlen.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten erstritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Frau am Mittwoch zur Zahlung von mehr als 7000 Euro plus Zinsen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Landgericht Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint.

Kachelmann selbst erklärte nach dem Urteil, er habe so sein "Vertrauen in die deutsche Justiz zurückbekommen". "Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil", sagte der Wettermoderator nach der Entscheidung. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er "Opfer eines Verbrechens" geworden sei, Opfer falscher Beschuldigungen.

Erstattung von Gutachterkosten

Kachelmann hatte die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von rund 13.000 Euro für Gutachten verklagt. Mit deren Hilfe hat sich der TV-Moderator im Strafprozess erfolgreich gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Das Landgericht Mannheim hatte den heute 58-Jährigen im Mai 2011 in einem spektakulären Verfahren von dem Vorwurf freigesprochen.

Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein vom 18. OLG-Senat bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe.

Claudia D. hatte im Februar 2010 bei der Polizei angegeben, sie sei von ihrem damaligen Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Firma steckte Jörg Kachelmann Kosten vor

Der Senat des OLG Frankfurt hatte schon im Januar erkennen lassen, dass er die Klage für berechtigt hält. Zuletzt war es vor allem um die Frage gegangen, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat. Ein für die Finanzen zuständiger Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe. Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat, da der Zeuge im März 2011 das Unternehmen verlassen hatte

kng

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