Oberlandesgericht Frankfurt

Artikel zu: Oberlandesgericht Frankfurt

Justitiabrunnen in Frankfurt

Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück

Ein spielsüchtiger Mann bekommt Verluste aus Sportwetten in Höhe von 5500 Euro zurück. Der Anbieter hätte prüfen müssen, ob der Spieler eine Sperre im Spielersperrsystem hatte, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch erklärte. In das Sperrsystem Oasis können sich Menschen eintragen lassen, die nicht mehr an Wettspielen teilnehmen wollen. Sie dürfen es dann nicht mehr, was die Veranstalter gewährleisten müssen.
Justitia

Prinz Reuß gesteht "unverzeihlichen Fehler" im Reichsbürgerprozess

Der als Rädelsführer eines Reichsbürgernetzwerks angeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß hat drei Jahre nach seiner Festnahme gestanden, dass er sich als Adeliger für das Netzwerk habe einspannen lassen. Er habe den "unverzeihlichen Fehler" gemacht sich bereit zu erklären, einen "Friedensvertrag" mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs zu unterzeichnen, sagte Reuß am Mittwoch in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er habe auch Räume zur Verfügung gestellt und als Gastgeber "moderierend" an Sitzungen teilgenommen.
Justitia

Trio soll für Russland spioniert haben: Prozess in Frankfurt am Main begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag ein Prozess gegen drei Männer begonnen, die für Russland spioniert haben sollen. Angeklagt sind sie, weil sie in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen sein sollen. Sie haben Staatsangehörigkeiten aus der Ukraine, Armenien und Russland.
Eingang zu Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin

In einem Rechtsstreit mit ihrem Sohn über die Verwaltung von Immobilien hat eine Witwe aus Hessen vor Gericht Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab einer Beschwerde der Frau nach Angaben vom Freitag statt. Es gibt demnach keinen Grund, sie als Testamentsvollstreckerin zu entlassen.
Justitia

Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland

Der gewöhnliche Zahlungsverkehr fällt laut einem Urteil aus Hessen nicht ohne Weiteres unter die EU-Sanktionen gegen Russland. Eine Sparkasse durfte eine Betragsauszahlung von einem russischen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens deswegen nicht verweigern, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die Sanktionen sehen keine pauschale Verweigerung von Überweisungen aus Russland vor. (Az.: 3 U 111/23)