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Prozess in Frankfurt "Ich habe geschossen": Stephan Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Stephan Ernst, Hauptangeklagter im Prozess um den Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke, hat die Tat nun auch vor Gericht gestanden. Was er getan habe, werde "immer unentschuldbar bleiben", sagte Ernst an die Opferfamilie gewandt.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker erstmals auch vor Gericht gestanden. "Ich habe geschossen", ließ Ernst am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. Ernst zeigte Reue für die Tat. "Was ich und H. ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben", erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein.Hauptangeklagter Stephan Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

"Was wir getan haben, war falsch", fügte Ernst hinzu. "Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat." Er habe sich von "falschen Gedanken" leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als "feige und grausam". Bereits in einem ersten Geständnis, das Ernst vor Polizisten abgelegt hatte, hatte er die Tat eingeräumt. Später stellte er die Geschehnisse vor einem Ermittlungsrichter als Unfall dar und bestritt, die Waffe zum Zeitpunkt des Schusses gehalten zu haben.  

Angeklagter Stephan Ernst widerrief erstes Geständnis

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Der Deutsche Ernst muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Laut Generalbundesanwalt handelte der 46 Jahre alte Familienvater aus rechtsextremistischen Motiven. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte Ernst nun vor Gericht.

Im Januar hatte Ernst vor einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Tathergangs geschildert: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von Ernst sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.

"Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich" 

Warum Ernst sich nun wieder zur Tat bekennt, war zunächst unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich", sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.

Während des zweiten Geständnisses war Ernst von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und Hannig sei nachvollziehbar. Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage von Ernst und Rückfragen angesetzt.

mod AFP DPA

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