Der Prozess um den Erwerb der Tatwaffe durch den späteren Mörder von Walter Lübcke, Stephan E., wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Teilfreispruch eines Bekannten von E., Elmar J., dem in Paderborn der Prozess gemacht worden war. E. hatte zuvor angegeben, dass J. ihm die Tatwaffe verkauft habe. (Az. 4 StR 212/22)