Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., hat in einem Streit um die Eintreibung der Gerichtskosten teilweise Recht bekommen. Die Kosten werden grundsätzlich von der Gerichtskasse eingetrieben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Die ermittelnde Behörde ist nicht für die Eintragung einer Zwangshypothek zuständig. (Az.: 20 W 51/25)