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BGH bestätigt Urteile im Lübcke-Mord
STORY: Die Verurteilung des Neonazis Stephan Ernst wegen Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision am Donnerstag verworfen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sei rechtsfehlerfrei, hieß es beim BGH. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe für Ernst bestehen. Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurden von der Kammer nicht beanstandet. Walter Lübcke sei arg- und wehrlos gewesen und habe gegen den tödlichen Angriff keine Chance gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Der Bundesgerichtshof bestätigte auch das Urteil gegen Ernsts Kumpel Markus H.. Er war vom Oberlandesgericht Frankfurt lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Für die Angehörigen von Walter Lübcke ein enttäuschendes Urteil, wie Dirk Metz, Sprecher der Familie sagt. "Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich, weil die Familie hat sich etwas anderes erhofft, weil sie unverändert davon überzeugt ist, dass beide die Tat gemeinsam geplant, vorbereitet und auch verübt haben." Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet worden. Laut Gericht hatte sich Ernst mit einem Revolver angeschlichen und seinem Opfer in den Kopf geschossen. Der rechtsextremistische Täter wollte den CDU-Politiker demnach abstrafen, weil dieser die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel aktiv unterstützt hatte.