Markus H.

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Justitia

Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., hat in einem Streit um die Eintreibung der Gerichtskosten teilweise Recht bekommen. Die Kosten werden grundsätzlich von der Gerichtskasse eingetrieben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Die ermittelnde Behörde ist nicht für die Eintragung einer Zwangshypothek zuständig. (Az.: 20 W 51/25)
Video: BGH bestätigt Urteile im Lübcke-Mord

Video BGH bestätigt Urteile im Lübcke-Mord

STORY: Die Verurteilung des Neonazis Stephan Ernst wegen Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision am Donnerstag verworfen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sei rechtsfehlerfrei, hieß es beim BGH. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe für Ernst bestehen. Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurden von der Kammer nicht beanstandet. Walter Lübcke sei arg- und wehrlos gewesen und habe gegen den tödlichen Angriff keine Chance gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Der Bundesgerichtshof bestätigte auch das Urteil gegen Ernsts Kumpel Markus H.. Er war vom Oberlandesgericht Frankfurt lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Für die Angehörigen von Walter Lübcke ein enttäuschendes Urteil, wie Dirk Metz, Sprecher der Familie sagt. "Das ist natürlich sehr, sehr schmerzlich, weil die Familie hat sich etwas anderes erhofft, weil sie unverändert davon überzeugt ist, dass beide die Tat gemeinsam geplant, vorbereitet und auch verübt haben." Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet worden. Laut Gericht hatte sich Ernst mit einem Revolver angeschlichen und seinem Opfer in den Kopf geschossen. Der rechtsextremistische Täter wollte den CDU-Politiker demnach abstrafen, weil dieser die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel aktiv unterstützt hatte.
Mustafa Kaplan in Köln-Ehrenfeld

"Anwalt der Bösen" Mustafa Kaplan verteidigt vor Gericht den Mörder von Walter Lübcke. Wieso macht er das?

Er vertrat Erdogan gegen Böhmermann, er verteidigte Terrorverdächtige und Rocker. Nun geht der Anwalt Mustafa Kaplan mit dem Mörder von Walter Lübcke in Revision. Frau und Freunde wandten sich deshalb von ihm ab. Im Interview spricht er über seine eigene kriminelle Vergangenheit und das Verhältnis zu Stephan Ernst.