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Oberlandesgericht Frankfurt Urteil im Lübcke-Prozess fällt: "Der Staat darf nie wieder auf dem rechten Auge blind oder naiv reagieren"

Stephan Ernst und Walter Lübcke
Stephan Ernst (l.) ist der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an Walter Lübcke. Der CDU-Politiker wurde nur 65 Jahre alt.
© Boris Roessler / AFP, Uwe Zucchi / DPA
Einige sprachen schon in ihren Plädoyers von einem historischen Prozess zum Mord an Walter Lübcke. Wegen der Tat, aber auch wegen der Erwartungen an das Gericht. Ist die vollständige Aufklärung gelungen?

Es ist kein Mordprozess wie jeder andere, der an diesem Donnerstag mit dem Urteil des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zu Ende gehen wird. Dass der wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte und geständige Stephan Ernst für die Tötung zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird, gilt schon jetzt als sicher. Wie das Gericht über den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. entscheiden wird, dürfte bis zuletzt die mit besonderer Spannung erwartete Frage sein.

"Auf Worte folgen Taten"

Die Witwe und die Söhne Lübckes suchen die letzten Wahrheiten, ihr Anwalt und die Anklagevertreter sprechen von einem historischen Prozess. Immerhin war mit dem CDU-Politiker erstmals seit 1945 im demokratischen Deutschland ein Politiker getötet worden, wie Bundesanwalt Dieter Killmer in seinem Schlussplädoyer betont hatte.

Mehr noch: Der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten, der im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden war, hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Lübcke hatte sich 2015 für Flüchtlinge eingesetzt und war danach Drohungen und Hassbotschaften ausgesetzt gewesen, immer wieder. "Auf Worte folgen Taten", hatte Irmgard Braun-Lübcke, die Witwe des Politikers, im November in ihrer Zeugenaussage gesagt.

Zudem war Kassel einer der Tatorte der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Im NSU-Verfahren waren viele Fragen offen geblieben. Umso größer waren daher die Erwartungen an das Frankfurter Gericht, für Aufklärung zu sorgen.

"In seinem Hass war Stephan Ernst nicht allein"

"In seinem Hass war Stephan Ernst nicht allein", hatte Bundesanwalt Killmer in seinem Schlussvortrag betont. Er stellte die Tat in die Tradition des "führerlosen Widerstands" von Rechtsextremisten, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges Gewalttaten verübten – von Nazi-Untergrundkämpfern der Nachkriegszeit, über das Attentat auf Rudi Dutschke bis zur NSU-Mordserie und zu dem Anschlag von Halle. Der gewaltsame Tod Lübckes sei nicht nur die Ermordung eines Ehemanns, Vaters oder Großvaters gewesen, sagte Killmer am Ende seines Plädoyers. "Es war ein Angriff auch auf unseren Rechtsstaat und die demokratischen Werte, für die Doktor Lübcke in besonderer Weise gestanden hat."

Ganz anders argumentierte Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan, der in seinem Schlussplädoyer auf Totschlag plädiert hatte. Die einzige Auffälligkeit im Vergleich zu anderen Prozessen wegen Tötungsdelikten sei, dass Ernst mit Lübcke einen Politiker getötet habe. "Selbstverständlich war er ein Repräsentant des Staates – aber begründet das wirklich die besondere Schwere der Schuld?", argumentierte er.

Sein Mandant, der sich seit vielen Jahren so gut wie nur unter Menschen bewegt habe, die seine ausländerfeindlichen Positionen und seine Haltung zu Flüchtlingen geteilt hätten, sei bei der Tat irrigerweise davon ausgegangen, er handele im Allgemeininteresse. Schon Ernsts Vernehmung vor der Polizei kurz nach seiner Festnahme hatte demnach deutlich gemacht, dass er Lübcke verantwortlich sah für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, aber auch für islamistische Anschläge im In- und Ausland.

Ernst, der vor Gericht mehrfach in Tränen ausgebrochen war und sich bei Lübckes Angehörigen für die Tat entschuldigt hatte, will nach Angaben seines Anwalts an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teilnehmen. Der psychiatrische Gutachter hingegen hielt ihn weiterhin für gefährlich, sah die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben. In seinem letzten Wort wandte er sich am Dienstag noch einmal an Lübckes Witwe und Söhne: "Ich möchte noch einmal sagen, dass es mir sehr leid tut, was ich Ihnen angetan habe", sagte er. "Ich bereue es sehr, dass ich bereit war, mit Gewalt gegen einen Menschen vorzugehen." Was er im Verfahren gesagt habe, sei die Wahrheit.

Solche Taten seien ohne Unterstützung eines extremistischen Umfeldes unmöglich, hatte Anklagevertreter Killmer zu dem Mord an Lübcke betont – und an diesem Punkt geht es um die Rolle von Markus H., für den die Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten fordert. H. habe vom "tiefverwurzelten Fremdenhass" Ernsts und dessen Fokus auf Lübcke gewusst, ihn in seinem Weltbild verstärkt und in gemeinsamen Schießübungen an Waffen geschult – "eine Fähigkeit, die Walter Lübcke das Leben kostete".

Walter Lübcke erhielt Hassbotschaften

Doch H. wurde im vergangenen Oktober auf Anordnung des Senats aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Richter gingen nicht länger von einem hinreichend schweren Tatverdacht aus, machten deutlich, dass sie den Angaben Ernsts vor Gericht wenig Glauben schenkten, da er sein Aussageverhalten immer wieder der jeweiligen Situation anpasse. Kann Markus H. auf einen Freispruch hoffen, wie ihn seine Verteidiger am Dienstag forderten? Für die Hinterbliebenen Lübckes wäre es eine Katastrophe. Sie halten H. für einen Mittäter, glauben den Angaben Ernst in der Verhandlung, dass H. mit ihm am Tatort gewesen sei und Lübcke konfrontiert habe.

Der Anwalt der Witwe und der Söhne Lübckes, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen, hatte in seinem Plädoyer mit Blick auf die beiden Angeklagten von einem Versagen des Verfassungsschutzes gesprochen. Der Staat dürfe "nie wieder auf dem rechten Auge blind oder naiv reagieren". Nach den NSU-Morden habe man gedacht, der Staat sei aufgewacht. Doch Lübcke habe nach seinem Eintreten für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft unzählige Hassbotschaften bekommen – "keiner hat es gemerkt".

Nicht alles, was an Aufklärung erhofft wurde, konnte erfüllt werden. Zeugen aus dem Umfeld Ernsts zeigten sich einsilbig oder machten Erinnerungslücken geltend. Markus H. machte ohnehin seit seiner Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und fiel in dem Verfahren vor allem durch Schweigen und Grinsen auf. In seinem "letzten Wort" nach mehrstündigem Plädoyer seiner beiden Verteidiger klang er geradezu entspannt. "Hier ist ja schon viel gesagt worden, und nicht alles hat der Aufklärung gedient", sagte er. Er schließe sich den Ausführungen seiner Anwälte an, die nicht nur einen Freispruch, sondern auch eine Entschädigung für die monatelange Untersuchungshaft erreichen wollen.

Walter Lübcke sei eben nicht das Opfer eines Tötungsdeliktes wie jedes andere, sondern wegen seiner Werte ermordet worden, so argumentieren Bundesanwaltschaft und Nebenkläger. In ihrer Fassungslosigkeit, ihrem Schmerz und den bohrenden Fragen nach den letzten Wahrheiten ist die Familie nicht allein, sondern teilt sie mit anderen Hinterbliebenen vor Gewalttaten. Das Urteil kann da sicher nur teilweise bei der Verarbeitung helfen: "Es bleibt unverständlich und unvorstellbar", hatte Jan-Hendrick Lübcke, der seinen Vater in der Tatnacht leblos auf der Terrasse gefunden hatte, in seiner Zeugenaussage gesagt. Und Irmgard Braun-Lübcke, die viele Beobachter mit ihrer gefassten Haltung beeindruckt hatte, sagte: "Er fehlt uns unendlich."

Eva Krafczyk / DPA / wue

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