Urteil im Prozess zu Walter Lübcke So haben Justiz und Verfassungsschutz im Fall von Walter Lübcke versagt

Von Kerstin Herrnkind
Neonazi Stephan Ernst
Neonazi Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, war für den Verfassungsschutz kein Unbekannter
© DPA
Heute wurde der Neonazi Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Justiz und ­Verfassungsschutz war er seit Jahren als "brandgefährlich" bekannt. Die Chronik einer angekündigten ­Katastrophe.
Erschienen in stern 25/2020

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