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BGH bestätigt Urteile im Lübcke-Mord
Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Neonazi Stephan Ernst bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof wies auch die Revision im Fall Markus H. ab, der nur eine Bewährungsstrafe bekommen hatte. Für die Familie Lübcke eine Enttäuschung.