Oberlandesgericht

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Hand mit Waage

Oberlandesgericht in Hamm bestätigt Verurteilung von 81-Jähriger wegen SA-Parole

Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm hat die Verurteilung einer 81-jährigen Frau wegen des Rufens der verbotenen SA-Parole "Alles für Deutschland" bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision der Angeklagten am Montag als unbegründet, wie es mitteilte. Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Detmold ist damit rechtskräftig. Die 81-Jährige aus Detmold muss eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.
Tatort in Mannheim

Polizistenmord von Mannheim: Messerangreifer zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf den Polizisten Rouven L. in Mannheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten Sulaiman A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht am Dienstag für den aus Afghanistan stammenden 26-jährigen mutmaßlichen IS-Sympathisanten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Gericht verurteilte A. wegen Mordes an L. sowie wegen vierfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Tatort in Mannheim

Urteil in Prozess um tödlichen Messerangriff auf Polizist in Mannheim erwartet

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim wird am Dienstag (09.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert für den aus Afghanistan stammenden mutmaßlichen IS-Sympathisanten Sulaiman A. eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mordes an Rouven L. sowie wegen fünffachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. 
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Jesidin als Sklavin gehalten: Strafe für IS-Rückkehrerin wird neu verhandelt

Das Oberlandesgericht Koblenz muss neu über die Strafe für eine IS-Rückkehrerin verhandeln, die zusammen mit ihrem Mann im Irak und in Syrien eine jesidische Frau als Sklavin hielt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe tragen die Koblenzer Feststellungen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord nicht. Die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen blieb dagegen bestehen. (Az. 3 StR 496/23)