Model und Influencerin Nach drei Unterlassungsverfügungen: Pamela Reif verliert Prozess um Schleichwerbung

Influencerin Pamela Reif
Influencerin Pamela Reif bewirbt auf Instagram unter anderem Fitnessprodukte
© Malte Ossowski / Sven Simon / Picture Alliance
Um "Anfragen ihrer Fans zuvorzukommen", fügte Pamela Reif bei Instagram-Posts Links zu Markenherstellern ein – ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Das ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Instagram-Posts mit Links ("Tags") zu Markenherstellern muss die Influencerin Pamela Reif als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte zuvor in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 24-Jährige erwirkt.

Es sei dabei nicht darum gegangen, ob sämtliche Posts der Influencerin gekennzeichnet werden müssen, betonte OLG-Richter Andreas Voß in seiner Urteilsbegründung. Eine Kennzeichnung sei aber da erforderlich, wo in den Insta-Beiträgen sogenannte "Tap Tags" verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen. "Tap Tags" sind Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die man anklicken kann und die dann zu den Unternehmen führen.

Pamela Reif: Sie habe den Anfragen der Fans zuvorkommen wollen

Die Karlsruherin Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen. In der Vorinstanz hatte sie argumentiert, dass sie zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts trenne. Die Links seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Das sah nun auch das OLG anders und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema.

DPA
meh

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