Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte bei Postings von Cathy Hummels und anderen Influencerinnen unzulässige Schleichwerbung beanstandet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Um "Anfragen ihrer Fans zuvorzukommen", fügte Pamela Reif bei Instagram-Posts Links zu Markenherstellern ein – ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Das ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Cathy Hummels verlinkte unter zahlreichen Instagram-Beiträgen auf die Websiten diverser Schuh- und Modehersteller. Der Verband Sozialer Wettbewerb verklagte sie daraufhin wegen Schleichwerbung - ohne Erfolg.
Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb verklagt die Influencerin Pamela Reif wegen Schleichwerbung auf Instagram. Die 22-Jährige verliert den Prozess - doch so einfach gibt sie sich nicht geschlagen.