Werbung für Diagnosen über das Internet hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. In Karlsruhe wurde über einen Rechtsstreit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und einem Unternehmen verhandelt, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Ein Urteil fiel noch nicht. (Az. I ZR 118/24)
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um die Zulässigkeit von Werbung für eine Online-Diagnose. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Patienten füllen einen Fragebogen aus, die Kooperationsärzte des Unternehmens sitzen in Irland und haben keinen persönlichen Kontakt zu den Patienten.(Az. I ZR 118/24)
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als Gin gekennzeichnet und verkauft werden - auch nicht als "alkoholfreier Gin", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Das sei eindeutig verboten. Das entsprechende Verbot solle Verbraucher vor Verwechslungsgefahr und Hersteller vor unlauterem Wettbewerb schützen. (Az. C-563/24)
Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte bei Postings von Cathy Hummels und anderen Influencerinnen unzulässige Schleichwerbung beanstandet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Um "Anfragen ihrer Fans zuvorzukommen", fügte Pamela Reif bei Instagram-Posts Links zu Markenherstellern ein – ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Das ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.