Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als Gin gekennzeichnet und verkauft werden - auch nicht als "alkoholfreier Gin", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Das sei eindeutig verboten. Das entsprechende Verbot solle Verbraucher vor Verwechslungsgefahr und Hersteller vor unlauterem Wettbewerb schützen. (Az. C-563/24)
Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte bei Postings von Cathy Hummels und anderen Influencerinnen unzulässige Schleichwerbung beanstandet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Um "Anfragen ihrer Fans zuvorzukommen", fügte Pamela Reif bei Instagram-Posts Links zu Markenherstellern ein – ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Das ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Cathy Hummels verlinkte unter zahlreichen Instagram-Beiträgen auf die Websiten diverser Schuh- und Modehersteller. Der Verband Sozialer Wettbewerb verklagte sie daraufhin wegen Schleichwerbung - ohne Erfolg.