Video Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionsantrag zu Lübcke-Mord

Video: Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionsantrag zu Lübcke-Mord
STORY: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag den Revisionsprozess gegen Markus H., der zunächst im Mordfall des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke freigesprochen wurde, eröffnet. Dazu Bundesanwalt Johann Schmid am Donnerstag in Karlsruhe: O-TON JOHANN SCHMID, BUNDESANWALT "Das Oberlandesgericht hat zum einen bei beiden Freisprüchen in seinem schriftlichen Urteil nicht alle relevanten Indiz-Tatsachen, die hier von Bedeutung sind, erschöpfend und umfassend erörtert. Zum anderen hat es bei der Prüfung der Beihilfe zum Mord an Dr. Lübke von vornherein zu hohe und zu strenge Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt." Die Strategie der Verteidigung bei dem gestarteten Prozess erläutert der Anwalt von Markus H., Björn Clemens: O-TON BJÖRN CLEMENS, ANWALT VON MARKUS H. "Ja, wir sind ja hier mit einem Freispruch in das Verfahren gegangen, und wir argumentieren natürlich damit, dass das Urteil richtig und angemessen ist und aufrechterhalten bleiben sollte." Walter Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen. Er hatte sich als Regierungspräsident in der Flüchtlingskrise für einen humanen Umgang mit Migranten und Asylbewerbern starkgemacht und war deshalb vielfach aus der rechten Szene angefeindet worden. Das Gericht der ersten Instanz sah es als erwiesen an, dass Stephan E. der Täter war. Ausschlaggebend sei die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationale Grundhaltung von Stephan E. gewesen. Während Markus H. wegen eines Waffendelikts zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Die Familie Lübcke zeigte sich jedoch enttäuscht von diesem Urteil. Dirk Metz, Sprecher der Familie, erklärt: O-TON DIRK METZ, SPRECHER DER FAMILIE LÜBCKE "Die Familie ist felsenfest davon überzeugt, dass eine ganze Reihe von Indizien, auch Indizien dafür, dass Markus H. an dieser Tat beteiligt gewesen ist, an der Ermordung von Walter Lübke, dass diese Indizien weggewischt worden sind, dass ihnen nicht die Aufmerksamkeit geschenkt wurde, die aus der Sicht der Familie und ich denke aus der Sicht der Öffentlichkeit notwendig gewesen wäre. Und wir hoffen, dass es eine Aufhebung gibt des Freispruchs von Markus H. und, dass es gegen ihn eine neue Verhandlung geben wird." Am Bundesgerichtshof wird der Prozess nun jedoch nicht komplett neu aufgerollt. Es geht allein um das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das der BGH jetzt auf Rechtsfehler kontrolliert. Ein Urteil soll am 25. August fallen.
Am Bundesgerichtshof wird der Prozess nicht komplett neu aufgerollt. Es geht allein um das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das der BGH jetzt auf Rechtsfehler kontrolliert.

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