Rechtsfehler

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Darstellung der Justitia

Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen

Im sogenannten Gleismordfall in Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im März 2025 waren drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden, weil sie einen Zechkumpan verprügelt und ihn zum Sterben auf Bahngleise gelegt hatten.
Bundesgerichtshof

Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig

Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Unterstützung bei einem Suizid ist rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Demnach bleibt es bei der dreijährigen Freiheitsstrafe für den Mediziner.
Bundesgerichtshof

Mord an 14-Jähriger in Hessen: Strafe für Täter wird neu verhandelt

Im Fall einer in Hessen ermordeten 14-Jährigen muss das Landgericht Kassel neu über die Strafe für den Täter entscheiden. Es machte Rechtsfehler bei seiner optimistischen Prognose zur Entwicklung des zur Tatzeit 20-Jährigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Die Vorhersage stütze sich nicht auf tragfähige Tatsachen. (Az. 2 StR 597/24)