Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen
Im sogenannten Gleismordfall in Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im März 2025 waren drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden, weil sie einen Zechkumpan verprügelt und ihn zum Sterben auf Bahngleise gelegt hatten.