Der 63-Jährige soll der Anklage zufolge mindestens seit September 2024 als Leiter des PKK-Gebiets Kiel an Kadertreffen teilgenommen und Spendengelder in Höhe von 178.000 Euro vereinnahmt haben. Der 64-Jährige soll unter anderem Spendengelder in Höhe von rund 87.500 Euro in seiner Wohnung in Lübeck aufbewahrt und verschiedene Propagandaveranstaltungen mitgeplant haben. Insgesamt sollen sich die Angeklagten demnach von 2020 bis 2025 für die PKK engagiert und diese gefördert haben.
Die Organisation führte seit 1984 einen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden und gegen den türkischen Staat. Vor einigen Monaten gab sie ihre Auflösung bekannt. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird die PKK als eine Terrororganisation eingestuft. Das Hamburger Oberlandesgericht ist auch für Staatsschutzprozesse aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Das vereinbarten die Länder in Staatsverträgen miteinander.