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Bundesgerichtshof bestätigt Revisionen abgewiesen: Gesamtes Urteil im NSU-Prozess ist rechtskräftig

Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer verkündet das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall des NSU-Helfers André E
Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer verkündet das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall des NSU-Helfers André E
© Uli Deck / DPA
Zehn Ermordete, Dutzende Verletzte bei Sprengstoffanschlägen, Banküberfälle: Die Aufarbeitung des NSU-Terrors wird Politik und Justiz wohl noch Jahre beschäftigen. In einem wichtigen Kapitel hat nun der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen.

Der Mammutprozess um die Terrorserie des rechtsextremen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) ist endgültig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Mittwoch die Revisionen des Generalbundesanwalts und des Angeklagten selbst zurück und bestätigte die Strafe von zweieinhalb Jahren gegen den NSU-Helfer André E. vom Juli 2018. Damit sei das komplette Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München von vor drei Jahren rechtskräftig, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.

NSU-Helfer André E. landete als Einziger vorm BGH

Die Revision der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hatte der BGH bereits im August ohne vorherige Verhandlung verworfen. Damit ist sie rechtskräftig als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das OLG München hatte in Zschäpes Fall auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Urteile gegen drei weitere NSU-Unterstützer sind ebenfalls schon länger rechtskräftig.

Die Neonazi-Terrorzelle war jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Sie sprengten sich 2011 in ihrem Wohnmobil in die Luft.

Somit war der Fall E. der erste und wird auch absehbar der einzige bleiben, über den der Bundesgerichtshof verhandelt hat. Hintergrund ist, dass hier auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegte – ihr war das Strafmaß deutlich zu niedrig. Der 42-Jährige selbst forderte einen Freispruch.

André E. half NSU mit Bahncards und Wohnmobilen

Die OLG-Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009, 2010 und 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren – aber Fotos von Böhnhardt und Zschäpe trugen. Zu dieser Zeit soll er davon ausgegangen sein, dass sich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit terroristischen Absichten zusammengeschlossen hatten.

2000 und 2003 hatte E. laut OLG-Urteil Wohnmobile angemietet, die der NSU bei zwei Raubüberfällen und einem Anschlag in Köln benutzte. Außerdem gab er Zschäpe 2007 den Ausweis seiner Frau, damit sie sich bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei mit falschen Personalien vorstellen konnte. Er begleitete sie auch zu dem Termin. Aus Sicht der Münchner Richter ahnte er damals aber noch nichts von den Plänen der Terroristen. Sie sprachen E. daher in diesen Punkten frei.

Der BGH wertete nicht selbst Beweise aus, sondern überprüfte die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts. Darin fand er keine Rechtsfehler. Damit sei die OLG-Entscheidung hinzunehmen, sagte der Richter. Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils soll voraussichtlich im Januar veröffentlicht werden.

mad / les DPA AFP

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