Aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling aus und plante eine schwere staatsgefährdende Straftat.
Video Prozess in Frankfurt: Ex-Bundeswehroffizier Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

STORY: Mehr als fünf Jahre nach seiner Festnahme ist der Bundeswehroffizier Franco A. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er damals eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte. Die Richter folgten im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprachen Franco A. auch in Sachen Betrug und Waffendelikten schuldig. Die Verteidigung hatte einen Freispruch vom Hauptvorwurf und eine Bewährungsstrafe wegen der Waffendelikte gefordert. Nach der Festnahme des gebürtigen Deutschen im Februar 2017 kam heraus, dass Franco A. über Monate ein Doppelleben geführt hatte. Er hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und bei Behörden sogar erfolgreich Asyl beantragt. Später gab er an, er habe mithilfe dieser falschen Identität die Schwachstellen im deutschen Asylsystem aufzeigen wollen. Er war 2017 am Flughafen von Wien festgenommen worden, als er dort eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Dabei hatte er auch eine Liste mit Namen mehrerer Politiker bei sich, sodass vermutet wurde, diese Personen seien mögliche Ziele eines geplanten Anschlags. Karin Weingast, Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Dass der Angeklagte wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenen Straftaat verurteilt wurde, stellt für die Ermittlungsbehörden einen großen Erfolg dar. Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Hauptverfahren wegen dieses Tatvorwurfs zunächst nicht eröffnet hat. Und erst aufgrund der Beschwerde des Generalbundesanwalts zum Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts wegen dieses Tatvorwurfs stattfinden konnte." Moritz Schmitt-Fricke, Verteidiger von Franko A. kam zu einer anderen Einschätzung: "Allerdings war es so, dass ich einen schlagenden Beweis in Bezug einer Täterschaft unseres Mandanten, einen Anschlag hier geplant zu haben und soweit fest entschlossen zu sein, vergeblich suche in der mündlichen Begründung des Urteils. Wir erwarten deshalb mit Spannung die schriftlichen Urteilsausführungen. Ich habe natürlich ein Rechtsmittel einzulegen, der Revision. Das wird in Kürze eingelegt werden." Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe. Allerdings hat er zugegeben, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben. Seiner Aussage nach für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Sollte das Urteil in Kraft treten, muss Franco A. die Bundeswehr verlassen. Zuvor war er bereits vom Dienst suspendiert worden. Seit Februar 2022 saß er wieder in Untersuchungshaft. .