Arbeit bei weniger Verdienst
Ich bekomme ALG 1 bis Ende 2025. Nun kann ich einen Job annehmen mit Einbuße. Das würde heißen, ich gehe arbeiten mit 1/3 weniger Verdienst. Was ist, wenn ich nach der Probezeit nicht übernommen werden sollte. Wird da das ALG 1 nach dem niedrigeren Lohn berechnet?