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Gast

Arbeit bei weniger Verdienst

Ich bekomme ALG 1 bis Ende 2025. Nun kann ich einen Job annehmen mit Einbuße. Das würde heißen, ich gehe arbeiten mit 1/3 weniger Verdienst. Was ist, wenn ich nach der Probezeit nicht übernommen werden sollte. Wird da das ALG 1 nach dem niedrigeren Lohn berechnet?
Frage beantworten Frage Nummer 3000295495 Frage melden
Antworten (1)
Vandit
Schau mal auf Deinen Bewilligungsbescheid. ALG 1 wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Wenn also noch nicht alle Monate "verbraucht" sind, lebt m.W. das alte ALG 1 für die restlichen bewilligten Monate wieder auf.
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