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Tatverdächtiger im Fall Lübcke Messerattacke, versuchter Anschlag, Krawall: die Strafakte von Stephan E.

Journalisten gehen vor dem Wohnhaus von Stephan E.
Hessen, Kassel: Journalisten vor dem Wohnhaus von Stephan E., dem Tatverdächtigen im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke
© Uwe Zucchi / DPA
Der im Fall des erschossenen CDU-Politikers Walter Lübcke tatverdächtige Stephan E. ist den Behörden schon seit Ende der 80er-Jahre als Rechtsextremist bekannt. Sein Vorstrafenregister ist umfangreich. Ein Überblick.

Am Samstag wurde Stephan E. in seinem Haus in Kassel festgenommen und sitzt seit Sonntag in Untersuchungshaft. Der 45-Jährige soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke laut Bundesanwaltschaft "heimtückisch durch einen Kopfschuss" getötet haben (der stern berichtete). Die Festnahme erfolgte aufgrund eines DNA-Treffers bei der Suche nach dem mutmaßlichen Täter. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden.

Was bisher über den Fall Lübcke bekannt ist, und was nicht, können Sie hier lesen.

E. ist den Behörden schon seit Ende der 80er-Jahre als Rechtsextremist bekannt. Der 45-Jährige hat zudem ein umfangreiches Vorstrafenregister. Ein Überblick:

Fall Walter Lübcke: die Strafakte des Tatverdächtigen

Messerattacke auf Ausländer: Im November 1992 griff E. auf der Toilette im Wiesbadener Hauptbahnhof einen ausländischen Mann an. Der Angeklagte habe sich von dem Opfer "sexuell angemacht" gefühlt, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AFP. E. stach seinem Opfer mehrfach in den Rücken und in den Brustkorb. Der Mann überlebte schwer verletzt.         

Versuchter Rohrbombenanschlag: Etwas mehr als ein Jahr später folgte ein missglückter Anschlagsversuch: Am 23. Dezember 1993 wollte der damals 20-Jährige einen Sprengstoffanschlag auf eine Asylunterkunft im hessischen Hohenstein-Steckenroth verüben. Bewohner der Container entdeckten ein brennendes Auto und konnten es löschen, bevor die Feuerwehr eintraf. Auf dem Rücksitz fand die Polizei eine Rohrbombe. E. wurde noch am selben Abend verhaftet.

Politisch nicht organisiert: Bereits damals sei E. der Polizei wegen "diverser anderer Straftaten mit rassistischem Hintergrund bekannt" gewesen, berichtete die Berliner "tageszeitung" seinerzeit. Demnach gab er in einer ersten Vernehmung durch die Polizei nach dem Anschlagsversuch an, allein gehandelt zu haben. "Er habe erklärt, politisch nicht organisiert zu sein", berichtete die Zeitung.

Mithäftling angegriffen: In der Justizvollzugsanstalt, in der E. kurze Zeit später in Untersuchungshaft saß, sei er von anderen Mithäftlingen bedroht und beleidigt worden, sagte der Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft AFP. Im Januar 1994 bastelte sich E. demnach eine Waffe aus Teilen eines Stuhls sowie eines Kleiderbügels und griff einen Mithäftling an. Der Mann wurde verletzt. Wegen des Angriffs auf dem Bahnhof, des Anschlagsversuchs und der Verletzung des Mithäftlings wurde E. am 12. Juni 1995 vom Landgericht Wiesbaden zu sechs Jahren Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt.         

Krawalle in Dortmund: In den folgenden Jahren wurde es um E. ruhig - erst 2009 geriet er wieder in den Fokus der Justiz. Am 1. Mai war er an Krawallen in Dortmund beteiligt, bei denen rund 400 Neonazis eine Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds attackierten. Im April 2010 wurde E. vom Amtsgericht Dortmund unter anderem wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.    

Medienberichten zufolge soll er Kontakte zur rechtsextremistischen Gruppe Combat 18 gehabt haben. Zudem soll er Mitglied in einem Schützenverein im Landkreis Kassel gewesen sein, jedoch ohne einen Zugriff auf Schusswaffen zu haben. Seit 2009 sei E. jedoch nicht mehr rechtsextremistisch auffällig gewesen, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Dienstag.         

Annalena Dörner / fs AFP

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