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Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen

Die nordhessische Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfeempfänger kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Die Stadt ist nicht zu einer Schuldenübernahme verpflichtet. (Az.: L 4 SO 38/25)