Urteil 15-Jähriger wegen Mordes an Obdachlosem zur Höchststrafe verurteilt

Gedanken nach dem Mord an einen Obdachlosen
Zur Erinnerung an den Obdachlosen, der dort wenige Tage zuvor ermordet worden war, lagen im vergangenen November auf dem Darmstädter Luisenplatz Kerzen und Blumen an einer Haltestelle
© Marc Wickel / DPA
Diese Tat entsetzte viele: Mitten in Darmstadt wird ein Obdachloser mit Schlägen und Tritten getötet. Der Täter erhält nun die für Jugendliche höchstmögliche Strafe

Im Prozess um einen zu Tode geprügelten Obdachlosen hat das Landgericht Darmstadt einen 15-Jährigen zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es sprach den Schüler des Mordes aus niedrigen Beweggründen, Raub und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Verurteilte erhielt die maximal mögliche Strafe im Jugendrecht.

Der Jugendliche hatte im November 2023 zusammen mit seinem 18 Jahre alten Bruder einen wohnungshlosen Darmstädter überfallen, schildert das Landgericht in der Urteilsbegründung den Tatablauf. Der Obdachlose hatte sich nachts gegen 2.15 Uhr auf dem zentralen Luisenplatz in einem Wartehäuschen aufgehalten.

Mord an Obdachlosem: Der ältere Bruder schläft, der jüngere schlägt zu

Im Gericht abgespielte Videos von Überwachungskameras zeigen, wie beide Brüder den Mann schlagen. Zu sehen ist auch, wie der Jüngere Gegenstände aus dem Rucksack des Obdachlosen nimmt. Die tödlichen Schläge führte der jüngere Bruder offenbar allein aus. Der ältere Bruder war zu diesem Zeitpunkt bereits betrunken auf dem Luisenplatz eingeschlafen – und wurde in dem gleichen Zustand aufgefunden. Sein Urteil lautete: 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und zehn Gespräche bei der Jugendgerichtshilfe.

Der jüngere Bruder gestand den Tatablauf laut Gericht. Die Urteilsbegründung verfolgte er ausdruckslos. Er war der Polizei wegen Diebstählen, Körperverletzungen und einem sexuellen Übergriff auf eine 20-Jährige bereits bekannt, aber noch nicht verurteilt worden. "Sie nehmen sich, was Sie wollen", sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler mit Blick auf die Delikte. "Und in dem Moment wollten Sie ein Leben nehmen." Der Verteidiger des 15-Jährigen prüft jetzt, ob er Revision einlegt.

DPA
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