Wenn der "Polizeiarzt" Igor V. am Dienstag im Landgericht Bremen auf der Anklagebank Platz nimmt, soll er für den Tod von Laya-Alama Conde zur Rechenschaft gezogen werden. Er alleine. Dabei gehörten einige Politiker Bremens moralisch neben dem Arzt auf die Anklagebank. Der ehemalige Bürgermeister Henning Scherf (SPD) zum Beispiel. Als Justizsenator gehörte er zu den Politikern, die die zwangsweise Brechmittelvergabe 1992 absegneten. "Meine Kinder haben dieses Brechmittel auch schon mehrfach genommen", erzählte Scherf gern.
Selbst als das Oberlandesgericht Frankfurt 1996 entschied, dass das "Verabreichen von Brechmitteln" gegen die "Menschenwürde und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht" verstoße, pochte der bekennende Christ auf die umstrittene Beweismittelgewinnung: "Die jungen Männer, die sich ihrer Strafverfolgung entziehen wollen, haben mit dieser Art Kriminalität den verfassungsrechtlichen Schutz verlassen", sagte Jurist Scherf. Und sein Koalitionspartner Thomas Röwekamp (CDU), damals Innensenator, später Bürgermeister, behauptete selbst nach Condes Tod noch: "Der Einsatz von Brechmitteln ist ein Erfolg."
In Wirklichkeit stand Bremen schon damals politisch im Abseits. Nur fünf von 16 Bundesländern zwangen Drogendealer zum Erbrechen: Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hessen und Hamburg. Selbst die konservativen Bayern lehnten diese Methode als "nicht verhältnismäßig" ab. Und auch international war die zwangsweise Brechmittelvergabe geächtet: 33 Staaten des Europarates lehnten sie ab, darunter Länder wie Albanien, die Ukraine und die Türkei. In den USA hatte das Oberste Bundesgericht schon 1952 entschieden, dass "diese Methoden zu sehr an Folterhandlungen heranreichen".
Auch für den zweiten Teil des Skandals trägt die Politik die Verantwortung. Es kommt nicht von ungefähr, dass Igor V. den hippokratischen Eid so missachtete. Die Richter der ersten Instanz bescheinigten ihm eine schlechte Ausbildung. Außerdem hat Igor V. sein Handwerk als Rechtsmediziner in einem totalitären Staat erlernt.
Dass er in Deutschland trotzdem beim "ärztlichen Beweissicherungssdienst" für die Polizei arbeiten durfte, verdankt Igor V. vermutlich nur der zunehmenden Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Denn der "ärztliche Beweissicherungssdienst" ist - anders als sein Name suggeriert - keine staatliche Einrichtung. Er ist ein privater Ableger des Institutes für Rechtsmedizin, der mit der Polizei einen Vertrag geschlossen hat. Oder anders ausgedrückt: Es war kein Amtsarzt, der für den tödlichen Brechmitteleinsatz bei Conde verantworlich war. Sondern der kleine Mitarbeiter einer Privatfirma, die für die Polizei Beweise sammelte.