Die AfD kann nicht an der Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai teilnehmen. Der Landeswahlausschuss lehnte am Donnerstag auch die Zulassung einer von der AfD eingereichten Liste im Wahlbereich Bremerhaven ab, nachdem er zuvor bereits zwei konkurrierende AfD-Listen im Wahlbereich Bremen zurückgewiesen hatte. Die Entscheidungen sind laut Landeswahlleitung endgültig und können nicht weiter angefochten werden. Sie können nur nachträglich in Wahlprüfungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes angegriffen werden, was Parteivertreter bereits ankündigten.