Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bearbeitete zuletzt einen ungewöhnlichen Fall: Nachdem ein Mann seinen Gebrauchtwagen der Marke BMW versehentlich für einen Euro zum Sofortkauf anbot, schlug ein Interessent zu – als der Inserent ihm dann mitteilte, dass er den Wagen eigentlich hatte versteigern wollen, zog der Käufer vor Gericht.
Der Angeklagte bot seinen BMW 318d, Erstzulassung April 2011 mit einer Laufleistung von 172.000 Kilometern auf dem Online-Marktplatz zum Verkauf an. Neben einer Beschreibung des Wagens stand dort laut Gericht: "Preis: € 1,00" und weiter: "Fahrzeug muss innerhalb drei Tagen nach Auktionsende – vom Höchstbietenden abgeholt und bar vor Ort gezahlt werden..., Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht".
Ebay-Käufer forderte Schadensersatz für geplatzten Auto-Deal
Als der klagende Interessent dann ein Gebot über einen Euro abgab, bekam er automatisch den Zuschlag für das Auto. Daraufhin schrieb der Verkäufer eine Nachricht, in der er erklärte, dass er den Wagen keineswegs für einen Euro verkaufen, sondern den Euro als Startpreis für eine Auktion setzen wollte. Der leer ausgegangene Käufer verlangte infolgedessen Schadensersatz in Höhe des eigentlichen Wertes des Autos: etwa 13.000 Euro.
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt nun entschied, hat dieser aber weder Anspruch auf das Auto, noch auf Schadensersatz. Der Kaufvertrag sei nicht wirksam, da der Versteigerungswille im Inserat ersichtlich gewesen sei. Durch die anschließende Kontaktaufnahme habe der Angeklagte dem Vertrag außerdem rechtswirksam widersprochen. Die Entscheidung des Landgerichts (Az.: 2-20 O 77/18) ist rechtskräftig, nachdem der Kläger nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (Az.: 6 U 155/19) seine Berufung zurückgenommen hatte.
Quellen: DPA, Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen