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Autos auf der Berliner Stadtautobahn

Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern

Im Streit über kurz nach dem Kauf entdeckte Mängel an einer Ware hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn verschiedene Ursachen möglich sind, wird zunächst einmal vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden später entstanden ist. (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23)