Die Klägerin hat ein Konto bei der Sparkasse und klagte vor Gericht auf die Auszahlung von rund 37.000 Euro. Da sie einen Verstoß gegen die EU-Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine vermutet hatte, ließ die Bank den Betrag beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Das im Februar 2022 überwiesene Geld stammte von einem Unternehmen aus Moskau. Es ging um die Lieferung von Zentrifugalpumpen.
Das Landgericht Wiesbaden verurteilte die Sparkasse zur Auszahlung des Betrags. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Die Geschäftspartnerin aus Moskau zählt demnach nicht zu den Menschen, die von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt wurden. In diesem Fall sei keine verbotene Finanzhilfe im Sinn der Santkionsverordnung zu befürchten, entschieden die Richter.