Rund drei Wochen nach der Vereidigung der neuen ungarischen Regierung hat die EU die Freigabe von mehr als 16 Milliarden Euro eingefrorener Finanzmittel für das Land angekündigt. Das Geld werde aufgrund der in kurzer Zeit erzielten „großen Fortschritte“ bei Investitionen, Regionalförderung und Korruptionsbekämpfung freigegeben, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag nach einem Treffen mit dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar in Brüssel. Es müssten „weitere Schritte“ getan werden, „aber wir sind auf dem richtigen Weg“, fügte sie hinzu.
Konkret geht es um zehn Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds als Zuschüsse und günstige Kredite. Zudem gibt die Brüsseler Behörde 4,2 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln frei. Diese Gelder waren unter der Vorgängerregierung von Viktor Orbán wegen Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden. Zusätzliche 2,2 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln sollen Budapest zur Verfügung gestellt werden, sobald die Regierung weitere Reformschritte umsetzt.
Magyar: „historischer Tag“ für Ungarn
Von der Leyen sprach bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar. Beide Seiten hatten seit der Parlamentswahl im April über die Freigabe der Gelder verhandelt. „Wir haben uns auf einen soliden Rahmen geeinigt, der sicherstellen soll, dass Ungarn die Probleme im Zusammenhang mit Korruption und Rechtsstaatlichkeit angeht“, sagte von der Leyen.
Magyar sprach von einem „historischen Tag für Ungarn“. Sein Team habe „um jeden Europa-Cent gekämpft“.
Magyars konservative Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl in Ungarn am 12. April eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erobert. Brüssel hielt wegen der Politik seines rechtsnationalistischen Vorgängers Viktor Orbán bisher EU-Gelder in Höhe von insgesamt rund 18 Milliarden Euro für Ungarn zurück. Grund waren der Abbau der Rechtsstaatlichkeit, die Einschränkung von Rechten sexueller Minderheiten sowie Korruption.
Hinweis: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung um weitere Angaben ergänzt.