Der Kläger gab an, dass er spielsüchtig sei und dagegen eine Therapie gemacht habe. Außerdem habe er sich auf unbefristete Zeit sperren lassen. Das habe der Anbieter nicht überprüft. Das Frankfurter Landgericht gab ihm Recht, das Oberlandesgericht bestätigte nun dessen Einschätzung.
Der Anbieter habe gegen die Vorschriften über das Sperrsystem verstoßen, das spielsüchtige Menschen schützen solle. Die Sperre und entsprechende Kontrollen sollten sie davon abhalten, ihr "Vermögen oder Teile davon durch unkontrollierte und ungehemmte Teilnahme an solchen Spielen zu vernichten".
Der Kläger sei im Spielersperrsystem verzeichnet gewesen und sei vor Platzierung seiner Wetteinsätze nicht darauf kontrolliert worden. Als das Oberlandesgericht auf seine Einschätzung hinwies, nahm der Anbieter seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück.