Besitzer von Internetanschlüssen müssen Familienangehörige bei der Nutzung der Verbindung nur dann überwachen, wenn es Hinweise auf einen Rechtsverstoß gibt. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach einer Mitteilung vom Dienstag im Rechtsstreit zwischen einem Musikverlag und einem Familienvater (Az.: 11 W 58/07). Berichte in den Medien über häufige Verletzungen des Urheberrechts verpflichteten den Inhaber nicht zu Kontrollen.
Vom Computer einer sechsköpfigen Familie waren 300 Musiktitel illegal verbreitet worden. Der Vater gab jedoch an, dass weder er noch ein anderes Familienmitglied den Verstoß begangen habe. Nach Ansicht des Gerichts sei der Beklagte für den Missbrauch seines Internetzugangs nicht verantwortlich zu machen.