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Anti-Hangover-Versprechen nicht zulässig Gericht urteilt: Alkohol-Kater ist eine Krankheit

Kater
Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilt: Wer einen Kater hat, ist krank
© Getty Images
Wir haben es schon immer gewusst: Wer einen Kater hat, ist krank. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Deshalb darf ein Nahrungsergänzungsmittel auch nicht mit "Kater-Heilung" werben.

Wenn der Schädel brummt und der Magen rebelliert, ist dies oft auf eine durchzechte Nacht zurückzuführen. Man ist verkatert. Aber ist man auch krank? Darüber hat gerade das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Antwort ist eindeutig.

Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht als Behandlungsmittel oder Vorbeugung eines Alkohol-Katers beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 6 U 114/18). Bei einem "Kater" handele es sich um eine Krankheit, befand das Gericht. "Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen", betont das OLG unter Verweis auf Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor dem Gericht hatte ein Verein gegen die Werbeaussagen des Betreibers eines "Anti Hangover Drinks" geklagt. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage stattgab, bestätigte das OLG diese Entscheidung im Berufungsverfahren. "Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", begründete das OLG die Einschätzung eines Katers als Krankheit. 

Kater-Symptome sind nicht natürlich

In der nun untersagten Werbung werde der Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz beschrieben. Derartige Symptome lägen außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite des menschlichen Körpers. "Sie treten nicht als Folge des natürlichen "Auf und Ab" des Körpers, sondern infolge des Konsum von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein", begründete das OLG. Dabei sei nicht maßgeblich, dass die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei.

DPA

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