Oberlandesgericht RAF-Terroristin Eva Haule kommt frei

Nach 21 Jahren Haft kommt die ehemalige RAF-Terroristin Eva Haule frei. Das Oberlandesgericht Frankfurt setzte den Rest ihrer Strafe zur Bewährung aus. Haule soll am 21. August aus der Haft entlassen werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Haftstrafe gegen die Ex-RAF-Terroristin Eva Haule zur Bewährung ausgesetzt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, soll der Beschluss zum kommenden Dienstag (21. August) wirksam werden. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Haule gehörte der RAF von Anfang 1984 bis zu ihrer Festnahme im August 1986 an. Sie wurde unter anderem wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung eines amerikanischen Soldaten und an einem Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main-Airbase in Frankfurt am Main mit zwei Todesopfern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt

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