Oberlandesgericht Frankfurt Onkelz-Sänger kann Haftstrafe nicht umgehen

Alkohol, Drogen, Hepatitis – wegen gesundheitlicher Probleme hoffte der wegen Körperverletzung und Unfallflucht verurteilte ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell einer Haftstrafe zu entgehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt schob dem nun einen Riegel vor.

Der frühere Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell muss ins Gefängnis. Es gebe keine Anzeichen, dass sich sein Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern könne, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Montag mit.

Der Rocksänger war im vergangenen Jahr nach einem Verkehrsunfall mit zwei lebensgefährlich Verletzten wegen Körperverletzung und Unfallflucht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der von Alkohol, Drogen und einer Hepatitis-Erkrankung gezeichnete Russell weigerte sich bisher, seine Haftstrafe anzutreten.

Vor der rechtskräftigen OLG-Entscheidung hatte er vergeblich beim Landgericht Frankfurt geltend gemacht, er sei zu krank, die Haft anzutreten. Gegen den Beschluss des Landgerichts hatte er Beschwerde eingelegt.

Der 3. OLG-Strafsenat schloss sich nun der Entscheidung des Landgerichts vom 14. Juni an. Eine ärztliche Behandlung sei im Gefängnis möglich. Aufgrund der permanenten Überwachung des Verurteilten könne dort sogar schneller als in Freiheit medizinisch reagiert werden.

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be/DPA