Im Prozess gegen den Unternehmer Alexander Falk wegen Anstiftung zum Mord hat ein wichtiger Zeuge der Anklage seine frühere Aussage vor Gericht widerrufen. Er habe nur aufgrund starken psychischen Drucks im Jahr 2018 bei der Polizei behauptet, Falk habe in einem Hamburger Restaurant zwei Killer auf einen Frankfurter Rechtsanwalt angesetzt, sagte der 48-Jährige am Donnerstag als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt. Einen solchen Mordplan habe es aber nicht gegeben. Ein Treffen in der Gaststätte habe erst nach dem Anschlag auf den Juristen im Februar 2010 stattgefunden. Mehrfach nahm der Zeuge sein Schweigerecht in Anspruch, um sich nicht selber strafbar zu machen.
Alexander Falk bestreitet bis heute die Vorwürfe
Der 50-jährige Falk hatte seit Prozessbeginn energisch bestritten, etwas mit den Schüssen zu tun zu haben, die den Rechtsanwalt ins Bein trafen. Laut Staatsanwaltschaft soll Falk hingegen 2009 in einem Hamburger Restaurant einen Mann mit der Tötung des Anwalts beauftragt haben. Später sollen bislang unbekannte Täter dem Opfer im Februar 2010 vor dessen Wohnung in Frankfurt aufgelauert und ihn angeschossen haben. Hintergrund des Mordauftrags soll ein Rechtsstreit gewesen.

Der Zeuge stammt ebenfalls aus Hamburg und hat selbst eine zweifelhafte Vergangenheit. Er ist vorbestraft und soll unter anderem an einem versuchten Tötungsdelikt an einem Boxpromoter beteiligt gewesen sein. Er soll Falks Anwälte zufolge auch für Erpressungsversuche verantwortlich sein. Demnach wurde Falk mit einem Gesprächsmitschnitt erpresst. Darauf soll zu hören sein, wie sich der Unternehmer über den Anschlag auf den Rechtsanwalt gefreut habe. Nach der Aussage von Donnerstag ist es möglich, dass die Untersuchungshaft für Falk bald vorbei ist.