Drohschreiben

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Polizeibeamte bei Einsatz

Nach Drohschreiben: Erneut Schule in Duisburg geschlossen

Drei Tage nach Schließungen mehrerer Schulen in Duisburg ist am Donnerstag erneut eine Schule nach einem Drohschreiben geschlossen geblieben. Das an eine Schule gerichtete Drohschreiben enthielt "subtil bedrohliche und rechtsradikale Äußerungen", wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Es sei am Mittwochabend bei einem Gymnasium eingegangen. Der Präsenzunterricht für Donnerstag wurde an der Schule sicherheitshalber ausgesetzt.
Justitia

Bewährungsstrafe für Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten in Niedersachsen

Das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück hat einen 51-Jährigen wegen Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Verleumdung in 36 Fällen und Beleidigung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann jahrelang dutzende Drohschreiben an Religionseinrichtungen, Moscheen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen geschrieben hatte.
Video: Fast sechs Jahre Haft im "NSU 2.0"-Prozess

Video Fast sechs Jahre Haft im "NSU 2.0"-Prozess

STORY: Fünf Jahre und zehn Monate - so lautet das Urteil für den Angeklagten im sogenannten "NSU 2.0"-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-jährige Angeklagte hasserfüllte Nachrichten an Personen des öffentlichen Lebens und an Behörden und Institutionen verschickt hatte. Die Drohungen waren mit "NSU 2.0" unterschrieben. Die Bezeichnung "NSU 2.0" spielte auf die rechtsextreme Gruppe an, die von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordet hatte. Die Richter sprachen den Angeklagten unter anderem wegen Bedrohung und Beleidigung für schuldig. Der Angeklagte hatte im Prozess alle Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Die Drohmails des Absenders NSU 2.0 hatten vor allem in Hessen für großes Aufsehen gesorgt, weil sie Daten enthielten, die auf Zugriffe auf eine Datenbank der hessischen Polizei zurückzuführen waren. Das Gericht ging dennoch davon aus, dass der Angeklagte allein gehandelt hat. Die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, die ebenfalls ein Drohschreiben bekommen hatte, hat daran ihre Zweifel: "Ich halte die Einzeltäter-These für problematisch, weil natürlich die Frage ist, wie soll ein einzelner von Berlin aus an so viele Daten gekommen sein, die Datenabfragen auf dem Polizeirevier hat es ja gegeben und darüber hat man ja auch erfahren, dass es ja rechte Chatgruppen gegeben hat in der Polizei. Das hat sich ja keiner ausgedacht, sondern das haben ja polizeiliche Ermittlungen ergeben, dass es diese Chatgruppen gab. Und von daher ist das natürlich eine wichtige Frage für die Aufklärung des gesamten Komplexes: Gibt es ein Netzwerk und wer hat daran mitgewirkt?" Die Ermittlungen zu den Abrufen privater Daten der Betroffenen auf Polizeicomputern müssten mit Nachdruck fortgesetzt werden, forderten Wissler und andere Betroffene.