In dem Strafprozess, der vor mehr als einem Jahr begonnen hatte, ging es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als Sommermärchen bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Ausgangspunkt waren falsche Steuererklärungen, wodurch es zu Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe kam. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung sah das Gericht als erwiesen an.
Ursprünglich waren in dem Prozess neben dem DFB die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst Schmidt angeklagt. Die Verfahren gegen die ehemaligen Funktionäre wurden aber in den vergangenen Monaten nacheinander jeweils gegen Geldauflagen eingestellt. Mit dem Urteil gegen den DFB ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt nun abgeschlossen.