Verfassungsklage des BSW Fehlende Akten? Wagenknecht zofft sich mit dem Bundestag

Sahra Wagenknecht
Will per Klage in den Bundestag: Die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht
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Sahra Wagenknecht will vor dem Verfassungsgericht die Neuauszählung der Bundestagswahl erzwingen. Doch die Klage verzögert sich. Schuld soll das Parlament haben.

Das neue Jahr begann für das BSW so schlecht, wie das alte endete. In Brandenburg wurde die Partei unter Beihilfe ihres eigenen Vizeministerpräsidenten aus der Koalition geworfen. Statt innerhalb der Regierung zu opponieren, ist die eingeschrumpfte Fraktion jetzt tatsächlich Opposition.

Auch die Aussichten auf die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr sind bescheiden. Für Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die sich zuletzt vom Vorsitz zurückgezogen hatte, bleibt als Hoffnung nur die von ihr eingeforderte Neuauszählung der Bundestagswahl. Schließlich fehlten dem BSW am 23. Februar 2025 nur rund 9500 Stimmen für den Einzug ins Parlament.

Nachdem eine große Bundestagsmehrheit am 18. Dezember das Begehren des BSW gegen die Stimmen der AfD abgelehnt hatte, will die Partei ihre Forderung vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen – und dies rasch. "Wir werden die Klage so schnell wie möglich einreichen", sagte Wagenknecht im Dezember dem stern. Sie hoffe, dass Karlsruhe im ersten Halbjahr 2026 die Entscheidung fällt.

Doch noch ist kein Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingetroffen. Und es sieht so aus, als würde es damit auch noch eine Weile dauern.

Akten "bei Weitem noch nicht vollständig"

Die Schuld dafür sieht das BSW nicht bei sich selbst – sondern beim Bundestag. Anfang dieser Woche ging ein Beschwerdebrief des Heidelberger Rechtsanwalts Uwe Johannes Lipinski beim Wahlprüfungsausschuss ein. Er ist neben dem Staatsrechtler Christoph Degenhart einer der beiden Prozessbevollmächtigten des BSW. 

Der entscheidende Satz in dem Schreiben, das dem stern vorliegt: "Wir haben leider triftigen Grund zu der Annahme, dass die uns bislang zur Verfügung gestellten Akten – trotz unserer mehrfachen höflichen Bitte, die Vollständigkeit der Akten genau zu prüfen – bei Weitem noch nicht vollständig sind."

Dabei bezieht sich der Anwalt auch auf Aussagen jener Partei, der Wagenknecht bis Ende 2023 angehörte. So behauptet der Linken-Fraktionschef Sören Pellmann in der Parlamentsdebatte über die Neuauszählung, dass die Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Landeswahlleiterin "gut 1000 Seiten" umfasse. 

BSW-Anwalt Lipinski hingegen hat nur ein sechsseitiges Schreiben der Landeswahlleiterin erhalten. Aus seiner Sicht legen noch weitere Aussagen aus der Parlamentsdebatte nahe, dass ihm wichtige Akten vorenthalten wurden. Deshalb bitte er um "zeitnahe Vervollständigung".

Sahra Wagenknecht: "Öffentlichkeit angelogen"

Auch Wagenknecht selbst meldete sich zu dem Vorgang. "Entweder wurden dem BSW im Wahlprüfverfahren Dokumente vorenthalten oder Abgeordnete haben im Bundestag die Öffentlichkeit angelogen", sagte sie dem stern

Der Wahlprüfungsausschuss jedoch weist den Vorwurf zurück. Man habe den Prozessbevollmächtigten des BSW bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Bundestages am 19. und 22. Dezember 2025 "eine vollständige elektronische Kopie der betreffenden Einspruchsakten zur Verfügung gestellt", erklärte der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) gegenüber dem stern. Die Annahme, die Unterlagen seien nicht vollständig, beruhe auf "Missverständnissen seitens des Prozessbevollmächtigten".

Aber wie kam Pellmann dann im Bundestag zu seinen Aussagen? Eine Anfrage an den Fraktionschef der Linken blieb vorerst unbeantwortet.

Klagefrist läuft am 18. Februar ab

Wie stets ist Wagenknecht für jede Wendung eines Konflikts verbal gerüstet. "Offenbar wurden auf offener Bühne des Bundestages Fake News verbreitet", sagte sie. Auch zeigten derlei Äußerungen wieder einmal, dass "der Ausschuss und seine Mitglieder überhaupt nicht seriös" die Argumente des BSW geprüft hätten.

So oder so gilt: Der Kampf mit dem Bundestag ist gekämpft. Und er wurde vom BSW verloren. Jetzt entscheidet Karlsruhe über die Zukunft der Partei – und indirekt auch über das Schicksal der schwarz-roten Koalition, die mit einem nachträglichen Einzug Wagenknechts ihre Mehrheit im Bundestag verlöre. 

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht eben erst dann beraten, wenn die Partei ihre Klage eingereicht hat. Damit ist es das sonst so eilbedürftige BSW, das sich jetzt sputen muss: Die zweimonatige Frist nach der Entscheidung des Bundestages läuft am 18. Februar ab.

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