Zwei Dinge sind nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum umstrittenen Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" klar: Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl (1930-2017) hat keinen Anspruch auf Gewinnabschöpfung, bekommt also kein Geld. Der Rechtsstreit um einzelne Passagen dagegen geht weiter. Wie lange, ist offen.
Die Alleinerbin des früheren CDU-Bundeskanzlers, Maike Kohl-Richter, streitet seit Jahren mit dem Autor und Historiker Heribert Schwan sowie dem Heyne-Verlag. Unter anderem hatte sie Auskunft über die Gewinne verlangt.
Dem erteilte der erste Zivilsenat in Karlsruhe nun eine Absage. Es fehle an einem auf Gewinnabschöpfung gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung des Buchs, entschieden die Richterinnen und Richter.
Der hier betroffene Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts erfasse allein Merkmale wie das Bildnis, die Stimme und den Namen, nicht aber die Äußerungen einer Person. "Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt", erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. "Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus." Anders wäre es, würden Tonband-Aufnahmen veröffentlicht.
"Riesenerleichterung" beim Ghostwriter
Der Senat bestätigte aber, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch habe. Dabei geht es laut dem BGH um Aspekte, die erst im Zuge des jahrelangen gerichtlichen Streits an die Öffentlichkeit kamen. Hierzu muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln, der BGH wies den Fall in diesen Punkten zurück. (Az. I ZR 41/24)
"Es ist wirklich eine Riesenerleichterung, dass die Witwe von mir keinen Cent bekommt", sagte Schwan der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist endgültig vom Tisch." Ihn schmerze aber, dass das Thema Schweigepflicht nach wie vor bestehe. Er dürfe nichts zu den Umständen sagen, wie Kohl seinerzeit auf ihn zugekommen sei. Ein Zerwürfnis zwischen ihm und Kohl habe es aus seiner Sicht nie gegeben. "Wir müssen auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen."
Auch der Justiziar des Heyne-Verlags, Rainer Dresen, sprach von "großer Erleichterung auf Seiten des Autors - eine Empfindung, die der Verlag teilt". Damit sei klar, dass die Witwe kein Geld bekomme.
Der Streit um die Schweigepflicht sei im Grunde nur noch für die Betroffenen und Feinschmecker interessant. "Das Buch ist in der Printfassung seit vielen Jahren nicht mehr lieferbar und würde Stand heute mit all den Änderungen wohl auch so nicht mehr aufgelegt", sagte Dresen der dpa.
Kohl-Richters Anwalt, Stefan Wieser, verwies vor allem auf den Teilsieg seiner Mandantin: Der BGH habe höchstrichterlich unter anderem bestätigt, dass das streitgegenständliche Buch rechtswidrig sei und Schwan mit der Veröffentlichung seine vertragliche Verschwiegenheitspflicht gegenüber Helmut Kohl schwer verletzt habe. Daran ändere auch die Entscheidung zum Gewinnabschöpfungsanspruch nichts. Der Erbin gehe es um die Würde ihres Mannes und die Wahrheit, nicht ums Geld.
Sie selbst hatte als Vorstand der Helmut-Kohl-Stiftung am Tag vor dem Urteil auf der Internetseite helmut-kohl.de eine 20-seitige Darstellung des Falls veröffentlicht. Kohl-Richter kommt darin zu dem Schluss: "Die Urteile versagen Helmut Kohl den ihm zustehenden Rechtsschutz. Sie verkehren den Rechtsstaat in sein Gegenteil." Sie beträfen auch nicht nur Kohl und die mit ihm verbundene Geschichte, sondern seien "ein gefährlicher Dammbruch".
Buchprojekt eskalierte im Streit
Schwan hatte als Ghostwriter mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Er nahm dafür lange Schilderungen auf Kassette auf - 630 Stunden. Doch die beiden zerstritten sich vor dem Schreiben des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte.
Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 das Buch - ohne Absprache. Er nutzte darin nicht autorisierte Aussagen des Altkanzlers, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller.
Der Altkanzler verklagte Schwan, weil die publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Mit einer Million Euro errang er im Jahr 2017 die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Doch Kohl starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.
450 Seiten Berufungsurteil
Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter, der schon mehrfach zum BGH führte. Unter anderem ging es dort auch um die Herausgabe der Tonbänder sowie von Abschriften und Kopien, in einem anderen Fall um Unterlassung. Drei BGH-Senate waren zuvor schon mit unterschiedlichen Aspekten befasst.
2021 beispielsweise hatte der sechste Zivilsenat im Zusammenhang mit der Millionen-Entschädigung entschieden, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden könne und mit dem Tod ende. Kohl und später Kohl-Richter hatten sogar mindestens fünf Millionen Euro gewollt.
Im aktuellen Verfahren hatte das OLG Köln mit Blick auf Gewinne Kohl-Richter im Jahr 2024 Auskunftsanspruch gegenüber Schwan zugesprochen, nicht aber gegenüber dem Verlag. Auch verbot es einige Passagen, nahm wiederum andere vom Verbot aus. Das Berufungsurteil umfasst laut dem BGH 450 Seiten.