Das Mordurteil gegen eine 79-Jährige in Baden-Württemberg wegen der Tötung ihres schlafenden Ehemanns ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Angeklagte legten Revision zum Bundesgerichtshof ein, wie das Landgericht Ellwangen am Freitag mitteilte. Die Frau war vergangene Woche wegen Mordes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Laut Urteil hatte sie ihren neben ihr schlafenden, an Krebs erkrankten Ehemann im Oktober mit mehr als 40 Messerstichen getötet. Anschließend wollte die 79-Jährige Suizid begehen, was aber misslang. Die zuständige Kammer ging wegen einer schweren depressiven Episode von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Deswegen erhielt die Frau keine lebenslange Haftstrafe.