Mordurteil

Artikel zu: Mordurteil

Blick auf Berlin

Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)
Darstellung der Justitia

Drogenkurier in Brandenburg durch Autofenster erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Zwei Jahre nach dem Erstechen eines Drogenkuriers durch ein geöffnetes Autofenster ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es verhängte gegen den damals 32-Jährigen im Oktober 2024 eine lebenslange Haftstrafe. (Az. 6 StR 162/25)
Bundesgerichtshof

Exfreundin auf Feldweg in Nordrhein-Westfalen erstochen: BGH bestätigt Mordurteil

Nach dem Mord an einer 23-Jährigen auf einem Feldweg in Nordrhein-Westfalen ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss das Urteil des Landgerichts Siegen vom August 2024. Es hatte festgestellt, dass der 24-Jährige seine frühere Freundin im Sommer 2023 mit mehr als 29 Messerstichen tötete. (Az. 4 StR 185/25)
Justitia

Frau auf A9 in Brandenburg erschossen: BGH bestätigt Mordurteil gegen beide Täter

Zwei Jahre nach dem Mord an einer Frau auf der Autobahn 9 in Brandenburg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der beiden Männer zu lebenslanger Haft, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Lehrerin Carolin G. war im Mai 2023 in ihrem Auto von einem der Mörder erst gerammt und dann erschossen worden. (Az. 6 StR 164/25)