Mordurteil

Artikel zu: Mordurteil

Justitiabrunnen in Frankfurt

Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig

Mehr als zehn Jahre nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen ist ein Autofahrer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Es hatte den Angeklagten im Februar 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 543/24)
Bundesgerichtshof

Tödlicher Messerangriff auf junge Ukrainer: Mordurteil gegen Jugendliche bestätigt

20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf zwei junge Ukrainer im nordrhein-westfälischen Oberhausen ist das Urteil gegen die jugendlichen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Verurteilung der vier zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes. Sie sind damit rechtskräftig zu Jugendstrafen von achteinhalb beziehungsweise zehn Jahren verurteilt. (Az. 4 StR 350/25)
Blick auf Berlin

Exfrau in Berlin auf offener Straße erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Ein Jahr nach dem Mord an seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Berliner Landgericht verhängte lebenslange Haftstrafe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau in der Nähe ihrer Wohnung angegriffen, auf sie eingeschlagen und schließlich mit einem Messer zugestochen, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 368/25)
Darstellung der Justitia

Drogenkurier in Brandenburg durch Autofenster erstochen: Mordurteil rechtskräftig

Zwei Jahre nach dem Erstechen eines Drogenkuriers durch ein geöffnetes Autofenster ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es verhängte gegen den damals 32-Jährigen im Oktober 2024 eine lebenslange Haftstrafe. (Az. 6 StR 162/25)
Bundesgerichtshof

Exfreundin auf Feldweg in Nordrhein-Westfalen erstochen: BGH bestätigt Mordurteil

Nach dem Mord an einer 23-Jährigen auf einem Feldweg in Nordrhein-Westfalen ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss das Urteil des Landgerichts Siegen vom August 2024. Es hatte festgestellt, dass der 24-Jährige seine frühere Freundin im Sommer 2023 mit mehr als 29 Messerstichen tötete. (Az. 4 StR 185/25)