Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Jugendliche am 9. November 2023 eine Pistole, Munition, einen selbstgebauten Flüssigbrandsatz und eine Namensliste möglicher Opfer in einen Rucksack gepackt. So ging er in seine Schule in Offenburg. In seinem Klassenzimmer im zweiten Stock feuerte er zwei Schüsse auf einen 15-jährigen Mitschüler ab, der an seinen Verletzungen starb.
Mit seiner Pistole schlug der Jugendliche anschließend auf eine herbeieilende Lehrerin ein und warf seinen Brandsatz im Treppenhaus in Richtung der Schulleiterin. Weil die Lunte noch in der Luft erlosch, explodierte der Brandsatz nicht. Am Hinterausgang der Schule ließ sich der damals 15-Jährige dann widerstandslos festnehmen.
Unter anderem wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg ihn zu acht Jahren und neun Monaten Haft. Dieses Urteil enthalte keine Fehler zum Nachteil des Angeklagten, stellte nach seiner Prüfung nun der BGH klar. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.