BGH bestätigt Unterbringung in Psychiatrie nach tödlichem Angriff in Bahnhof Uelzen
Weil er einen anderen Mann im Bahnhof Uelzen in Niedersachsen die Treppe heruntertrat und so tötete, wird ein zur Tatzeit 20-Jähriger dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg vom Februar, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Der Täter ist demnach wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. (Az. 6 StR 286/25)