U-Bahn-Schläger Lange Haft für "kaltblütige" Tat

Die Münchner U-Bahn-Schläger sind zu zwölf und achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hätten den Überfall auf den Rentner "gezielt und kaltblütig ausgeführt", sagte der Vorsitzende Richter. Bayern will die Täter abschieben.

Die Münchner U-Bahn-Schläger sind ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen pensionierten Schulleiter zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Türke Serkan A. bekam am Dienstag vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahre Haft, der damals 17-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sprach von einer "völlig sinnlosen Tat auf sittlich niedrigster Stufe".

Die beiden hatten kurz vor Weihnachten an einer U-Bahn-Station den 76-jährigen Bruno Hubertus N. von hinten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der Pensionär erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Gehirnblutung. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf, die bundesweit Empörung und eine Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts auslöste.

Beide hätten den Überfall "wie verabredet gezielt und kaltblütig ausgeführt", sagte Richter Baier. Die Initiative sei von dem mittlerweile 21-jährigen Türken Serkan A. ausgegangen. Er habe besonders kaltblütig gehandelt, indem er dem wehrlosen Opfer noch den Rucksack abnahm. Der Verteidiger hatte wie für Spyridon L. auch für Serkan A. eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht gefordert. Der Richter lehnte das ab, weil die Kammer in dem Täter eine "weitgehend gefestigte dissoziale Persönlichkeit" mit wenig Entwicklungsmöglichkeiten sah. Baier hielt den beiden aber zugute, dass sie die Tat gestanden und das Opfer um Entschuldigung gebeten hatten. Der 76-Jährige hatte die Entschuldigung nicht angenommen.

Hohe Aggressivität

Der Richter stufte die jungen Männer als voll schuldfähig ein. Beide Täter waren angetrunken. Nach Ansicht des Richters führte der Alkohol aber nicht zu verminderter Steuerungsfähigkeit. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die jeden Schritt und jeden Schlag dokumentierte, zeigten in den Bewegungen der Täter keine Ausfallerscheinungen. Die Gutachter hatten den jungen Männern hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit bescheinigt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Staatsanwalt. Der Ankläger hatte für Serkan A. zwölf Jahre gefordert, für den jüngeren Spyridon L. neun statt achteinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten den Überfall lediglich als gefährliche Körperverletzung gewertet und wesentlich niedrigere Strafen gefordert. Den Vorwurf des Mordversuchs wiesen sie zurück.

Rassismusvorwürfe der Verteidigung

Einen neuen Antrag der Verteidigung unmittelbar vor der Urteilsverkündung, das Opfer wegen früherer angeblich rassistischer Äußerungen nochmals zu laden, wies das Gericht zurück. Dies sei für das Urteil ohne Bedeutung.

Das Urteil ist nach Ansicht der Opferschutzorganisation Weißer Ring gerechtfertigt. Mit Hilfe von "spürbaren" Strafen könnten kriminelle Karrieren im Anfangsstadium gestoppt werden, teilte der Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern mit. Mit angemessenen Strafen werde zudem ein Zeichen der Unterstützung für die Opfer von Gewalttaten gesetzt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, die beiden Angeklagten nach der Verbüßung ihrer Strafe abzuschieben. "Es würde niemand verstehen, wenn Ausländer, die eine derartige Brutalität an den Tag legen, weiter in Deutschland bleiben könnten", sagte der CSU-Politiker.

AP · DPA · Reuters
AP/DPA/Reuters

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