U-Bahn-Schläger trifft Opfer
Gerechtigkeit statt Haftstrafe
Aus nichtigem Grund hatte ein 18-Jähriger in Stuttgart einen Mann krankenhausreif geschlagen. Doch der Täter, Serkan G., nutzte einen oft stiefmütterlich behandelten Aspekt des Strafprozessrechts: den Täter-Opfer-Ausgleich. Beide trafen sich, aus grober Gewalt wurde tiefe Reue.