Serkan A.

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U-Bahn-Schläger trifft Opfer Gerechtigkeit statt Haftstrafe

Aus nichtigem Grund hatte ein 18-Jähriger in Stuttgart einen Mann krankenhausreif geschlagen. Doch der Täter, Serkan G., nutzte einen oft stiefmütterlich behandelten Aspekt des Strafprozessrechts: den Täter-Opfer-Ausgleich. Beide trafen sich, aus grober Gewalt wurde tiefe Reue.
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Trotz Heiratsplänen CSU will U-Bahn-Schläger abschieben

Einer der beiden U-Bahn-Schläger von München, die wegen Mordversuchs an einem Rentner verurteilt worden waren, will während der Haftzeit heiraten. Das soll ihn aber nicht vor einer Abschiebung schützen, wenn es nach dem Willen der CSU geht.
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U-Bahn-Schläger Die einzig gerechte Strafe

Die beiden U-Bahn-Prügler von München müssen für zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein hartes, aber gerechtes Urteil. Serkan A. und Spyridon L. ließen dem Richter keine andere Wahl. Aber damit ist der Fall gesellschaftspolitisch noch lange nicht abgeschlossen.
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U-Bahn-Schläger Lange Haft für "kaltblütige" Tat

Die Münchner U-Bahn-Schläger sind zu zwölf und achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hätten den Überfall auf den Rentner "gezielt und kaltblütig ausgeführt", sagte der Vorsitzende Richter. Bayern will die Täter abschieben.
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Bayern U-Bahn-Schlägern droht Ausweisung

Einen Tag vor der Urteilsverkündung steht für die U-Bahn-Schläger von München eines schon fest: Sie werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht in Deutschland weiterleben. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann will beide ausweisen.