Urteil Hohe Strafen für Eltern des verhungerten Florian

Sie hatten ihren sechs Monate alten Sohn qualvoll sterben lassen - und müssen dafür jetzt lange Jahre ins Gefängnis. Die Mutter des kleinen Florian aus Frankfurt an der Oder wurde zu sieben Jahren, der Vater zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Statt das Baby zu versorgen, hatten beide Computer gespielt oder vor dem Fernseher gesessen.

Hohe Haftstrafen für die Eltern des verhungerten Babys Florian aus Frankfurt (Oder): Die zur Tatzeit 19-jährige Mutter erhielt sieben Jahre Jugendstrafe und der 21-jährige Vater zehn Jahren Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Das Landgericht der brandenburgischen Stadt hat die Tat nicht als Mord eingestuft, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Es verurteilte die Eltern wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen.

Das sechs Monate alte Kind war am 13. Februar völlig abgemagert gestorben. Der Vater hatte den Notarzt alarmiert, der jedoch nur noch den Tod feststellen konnte. Der Vorsitzende Richter Jörn Kühl sagte, sowohl die Mutter als auch der Vater hätten es dem Zufall überlassen, ob ihr Kind überlebe. Sie hätten sich darüber gestritten, wer das Baby versorgen sollte. Das arbeitslose Paar habe viel Zeit am Bildschirm und mit Computerspielen verbracht. Der Säugling wurde nicht regelmäßig gefüttert, am Ende immer seltener. "Das Kind war nur noch Haut und Knochen", sagte Kühl. "Die Bilder vergisst man nicht so schnell."

"Hilfe wäre so leicht gewesen"

Zum Verhalten der jungen Mutter sagte der Richter: "Es gab eine tiefgreifende Entfremdung zwischen ihr und dem Kind. Sie hat das Kind nicht angenommen." Der Vater sei nicht eingesprungen, obwohl er die dramatische Entwicklung des Babys erkannt habe. "Beide rechneten spätestens nach einem Besuch bei den Großeltern Weihnachten 2007 mit dem Tod des Kindes", sagte der Richter. Der Stiefvater der Mutter und deren Großmutter hätten damals auf den schlechten Zustand Florians aufmerksam gemacht. "Hilfe wäre so unendlich leicht gewesen", sagte Kühl. So lebte das Paar direkt gegenüber einem Ärztehaus, ging aber mit dem Baby nie zu einer medizinischen Untersuchung.

Staatsanwalt Christoph Schüler hatte für beide eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen gefordert und für die Mutter siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe sowie für den Vater zwölfeinhalb Jahre Haft beantragt. Er hatte der jetzt 20-jährigen Angeklagten besondere Grausamkeit vorgeworfen, weil sie den ganzen Tag zu Hause gewesen sei und sich nur um das Kind hätte kümmern müssen. Dennoch zeigte sich Schüler zufrieden mit dem Urteil.

Verteidiger: Vermindert schuldfähig

Dagegen hatten die Verteidiger für ein Urteil wegen Totschlags plädiert. Der Anwalt Matthias Schöneburg hatte die Mutter unter Verweis auf eine schwere Kindheit und Depressionen als vermindert schuldfähig bezeichnet und maximal fünf Jahre Jugendstrafe verlangt. Als 15-Jährige sei sie nach einem Streit mit ihrer alkoholkranken Mutter zu einem 32 Jahre alten Mann gezogen. Schöneburg sprach von einer mehr als dreijährigen sexuellen Ausbeutung mit Wissen der Behördenmitarbeiter. Nach der Verkündung des Urteils erklärte er, sie werde vermutlich auf Rechtsmittel verzichten.

AP
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