Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung im Berufungsverfahren erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dabei fiel die Strafe etwas geringer aus als in der ersten Instanz: Die Richter in Paris verhängten am Mittwoch ein Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung. Zuvor war Sarkozy vor mehr als zwei Jahren zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er die Obergrenze für Wahlkampfkosten 2012 unzulässigerweise um mehr als das Doppelte überschritten hatte.
Trotz der in den Wahlkampf investierten 43 Millionen Euro verlor der damalige Amtsinhaber die Wahl gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande. Der Vorgang wurde als Bygmalion-Affäre bekannt – nach dem Namen der Eventagentur, die Sarkozys Wahlkampfveranstaltungen organisiert hatte.
Gegen das Urteil war der ehemalige französische Ex-Präsident in Berufung gegangen, aber gescheitert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das ehemalige Staatsoberhaupt unzulässige Wahlkampfgelder für seine gescheiterte Wiederwahl 2012 angenommen hatte. Damit bestätigten die Richter am Mittwoch die vorherige Entscheidung der Vorinstanz. Sarkozys Anwalt kündigte an, das Urteil vor dem Kassationshof anfechten zu wollen. Es ist das höchste Gericht der Republik.
"Nicolas Sarkozy ist in Bezug auf das, was man ihm in diesem Fall vorwirft, vollkommen unschuldig", sagte Anwalt Vincent Desry am Mittwoch in Paris. "Er führt seinen Kampf weiter." Der Vollzug der Strafe wird nun vorerst ausgesetzt.
Nicolas Sarkozy wollte Mehrausgaben vertuschen
Das Verfahren dreht sich um die letztlich gescheiterte Wiederwahl Sarkozys zum Präsidenten 2012. Sarkozys Team überschritt laut Gericht die gedeckelten Wahlkampfkosten mindestens um rund 20 Millionen Euro. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen in Les Républicains umbenannt – getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise darauf aber ignoriert. Desry nannte das Urteil vom Mittwoch sehr fraglich. Sarkozy habe keine Mittel gebunden und er habe nicht gewusst, dass die Kostengrenze überschritten worden war. Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Freispruch für den Konservativen plädiert, der von 2007 bis 2012 Staatschef war.
Laut Gericht muss der Altpräsident die Strafe nicht im Gefängnis absitzen. Über die genaue Form der Haftumwandlung solle später entschieden werden. Das Gericht ging mit seinem Urteil über die Forderung der Anklage nach einer einjährigen Bewährungsstrafe hinaus.