Mehr als zwölf Jahre nach Schüssen auf einen Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ist die Verurteilung des Verlagserben Alexander Falk wegen Anstiftung zu der Tat rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag, dass er keine durchgreifenden Rechtsfehler im Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2020 sehe. Damit muss Falk, Erbe des bekannten Stadtplanverlags, eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren antreten. (Az. 2 StR 142/21)